Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Bestimmungen gelten für geschäftliche Beziehungen zwischen Kunden und uns, im folgenden Speiseblumen Frey genannt:

  • Blumen zu Dekorationszwecken müssen explizit als solche bestellt werden, damit sie von Speiseblumen Frey auf Unversehrtheit geprüft werden können.
  • Bitte beachten Sie dass die tatsächlich gelieferten Blumen nicht in jedem Fall mit den Abbildungen im Webshop übereinstimmen.
  • Die Blumen werden bei Erhalt der Lieferung vom Kunden oder einem Vertreter sichtgeprüft.
  • Beanstandungen müssen innerhalb von 12 Stunden nach Erhalt der Lieferung bei Speiseblumen Frey gemeldet werden.
  • Um Ersatzware zu bekommen, müssen beschädigte oder beeinträchtigte Blumen zu Speiseblumen Frey zurückgebracht werden.
  • Auslieferungen werden mit CHF 1.50/km und CHF 40.00/h verrechnet.
  • Bestellungen müssen 2 Tage vor dem Wunschliefer- oder Abholtermin bei Speiseblumen Frey eingehen.
  • Postversandkosten und Verpackungen werden dem Kunden verrechnet. Sobald das Paket aufgegeben ist verlässt es den Veratwortungsbereich von Speiseblumen Frey.
  • Per E-Mail eingegangene Bestellungen werden telefonisch oder per E-Mail durch Speiseblumen Frey bestätigt. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung des Auftrages.
  • Die Blüten werden geliefert sofern sie verfügbar sind. Wetter- und Temperaturschwankungen können die Verfügbarkeit beeinflussen.
  • Gebinde (G3, Ifco) sind Eigentum von Speiseblumen Frey. Dieselben Gebinde oder ein gleichwertiger Ersatz muss bei der Lieferung sofort zurückgegeben werden, ansonsten verrechnet Speiseblumen Frey einen Betrag von CHF 25.-/Stk.
  • Die Blüten sind vorzugsweise am Liefertag zu verarbeiten. Speiseblumen Frey übernimmt keine Haftung für danach verdorbenes Frischgut.
  • Duftrosen, Ess- und Dekoblumen sind idealerweise bei 5 Grad Celsius im Kühlschrank bis zur Verarbeitung. Für Schäden falscher Lagerung übernimmt der Kunde die Folgekosten.
  • Für durch unsachgemässen Transport oder Lieferverspätung verursachte Beeinträchtigung der Ware übernimmt Speiseblumen Frey keine Haftung. Das zuständige Transportunternehmen muss für Beanstandungen kontaktiert werden.
  • Nach Rosenbädern müssen alle Blütenblätter vor dem Ablaufen des Badewassers abgesiebt werden. Bei Ablauf- und Siphon-Verstopfungen übernimmt Speiseblumen Frey keine Haftung.
  • Mahngebüren von 15.- CHF werden ab der ersten Mahnung verrechnet.
  • Betreibungen werden mit einer Aufwangebühr von 50.- CHF verrechnet.

Stand 2023

Product added to wishlist

Um Ihnen das bestmögliche Kundenerlebnis zu bieten, nutzt diese Seite Cookies. Indem Sie diese Seite nutzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

Erfahren Sie mehr