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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Folgende Bestimmungen gelten für geschäftliche Beziehungen zwischen Kunden und uns, im folgenden Speiseblumen Frey genannt:
- Blumen zu Dekorationszwecken müssen explizit als solche bestellt werden, damit sie von Speiseblumen Frey auf Unversehrtheit geprüft werden können.
- Bitte beachten Sie dass die tatsächlich gelieferten Blumen nicht in jedem Fall mit den Abbildungen im Webshop übereinstimmen.
- Die Blumen werden bei Erhalt der Lieferung vom Kunden oder einem Vertreter sichtgeprüft.
- Beanstandungen müssen innerhalb von 12 Stunden nach Erhalt der Lieferung bei Speiseblumen Frey gemeldet werden.
- Um Ersatzware zu bekommen, müssen beschädigte oder beeinträchtigte Blumen zu Speiseblumen Frey zurückgebracht werden.
- Auslieferungen werden mit CHF 1.50/km und CHF 40.00/h verrechnet.
- Bestellungen müssen 2 Tage vor dem Wunschliefer- oder Abholtermin bei Speiseblumen Frey eingehen.
- Postversandkosten und Verpackungen werden dem Kunden verrechnet. Sobald das Paket aufgegeben ist verlässt es den Veratwortungsbereich von Speiseblumen Frey.
- Per E-Mail eingegangene Bestellungen werden telefonisch oder per E-Mail durch Speiseblumen Frey bestätigt. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung des Auftrages.
- Die Blüten werden geliefert sofern sie verfügbar sind. Wetter- und Temperaturschwankungen können die Verfügbarkeit beeinflussen.
- Gebinde (G3, Ifco) sind Eigentum von Speiseblumen Frey. Dieselben Gebinde oder ein gleichwertiger Ersatz muss bei der Lieferung sofort zurückgegeben werden, ansonsten verrechnet Speiseblumen Frey einen Betrag von CHF 25.-/Stk.
- Die Blüten sind vorzugsweise am Liefertag zu verarbeiten. Speiseblumen Frey übernimmt keine Haftung für danach verdorbenes Frischgut.
- Duftrosen, Ess- und Dekoblumen sind idealerweise bei 5 Grad Celsius im Kühlschrank bis zur Verarbeitung. Für Schäden falscher Lagerung übernimmt der Kunde die Folgekosten.
- Für durch unsachgemässen Transport oder Lieferverspätung verursachte Beeinträchtigung der Ware übernimmt Speiseblumen Frey keine Haftung. Das zuständige Transportunternehmen muss für Beanstandungen kontaktiert werden.
- Nach Rosenbädern müssen alle Blütenblätter vor dem Ablaufen des Badewassers abgesiebt werden. Bei Ablauf- und Siphon-Verstopfungen übernimmt Speiseblumen Frey keine Haftung.
- Mahngebüren von 15.- CHF werden ab der ersten Mahnung verrechnet.
- Betreibungen werden mit einer Aufwangebühr von 50.- CHF verrechnet.
Stand 2023